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Gebühren &
Recht
Verteidigungsministerium
schießt auf bundesheer.com
Einen
handfesten Domainstreit trägt das Bundesministerium für
Landesverteidigung
(01.02.2000)
- Das Ministerium für Landesverteidigung hat den im steirischen
Deutschlandsberg ansässigen Internet-Unternehmer Harald J. Koch
aufgefordert, seine Seite Bundesheer.com
umgehend aufzulassen und die Domain dem Ministerium zu übergeben.
Andernfalls würde Koch von der Republik auf Herausgabe der Domain
geklagt.
Wie pressetext.austria berichtet, erhielt
Koch kürzlich ein Schreiben, in dem das Verteidigungsministerium
"unbefugten Namensgebrauch nach § 43 ABGB" und
"Verwechslungsgefahr" als Grund für die geforderte Abtretung
der Domain angab. Dazu Harald Koch: "Wir haben auf der Homepage einen
eindeutigen Verweis zur offiziellen Seite des Bundesheers angebracht.
Niemand wird daher annehmen, dass sich hinter bundesheer.com die
offizielle Seite des Ministeriums verbergen könnte. Die Vorgangsweise lässt
aber den Verdacht aufkommen, dass hier ein unabhängiges und kritisches
Forum mundtot gemacht werden soll."
Bundesheer.com wurde 1998 von einer kleiner Gruppe ehemaliger Präsenzdiener
ins Leben gerufen und erreicht mittlerweile beachtliche Zugriffsraten.
Schon 170.000 Besucher wurden nach Angaben von Koch verzeichnet. Bei
bundesheer.com kann man allgemeine Informationen über das Bundesheer
abrufen, "Feldpostkarten" verschicken, eine virtuelle Kaserne
mitaufbauen, über aktuelle Themen diskutieren, aber auch erfahren, welche
Gründe und Tricks es gibt, um eine Befreiung vom Präsenzdienst zu
bekommen.
Um den Inhalt der Seiten von bundesheer.com geht es dem Ministerium laut
Pressereferent Reinhard Raberger gar nicht. "Alle Domainnamen mit
Bundesheerbezug sollen vom Ministerium geschützt werden", erklärte
Raberger gegenüber pressetext.austria. "Diese Auffassung wird schon
seit langem vertreten." Auch der Besitzer von bundesheer.at, der
diese Adresse allerdings nicht einschlägig benutzt, sei zur Abtretung der
Domain aufgefordert worden.
"Sollte das Ministerium ernsthaft daran interessiert sein, alle
Domainnamen mit einem Bundesheer-Bezug schützen zu lassen, warum ist die
Domain bundesheer.gv.at nicht angemeldet?" fragt sich Koch. In der
RIPE-Net Datenbank ist mit Stand 31.01.2000 jedenfalls kein Eintrag unter
"bundesheer.gv.at" verzeichnet.
Das Schreiben, für das im Ministerium "Dr. Lausch"
verantwortlich zeichnete, hat bei Koch wohl einige Hektik ausgelöst. Er
will aber nicht so schnell aufgeben, wie er gegenüber pte meinte. So ist
laut Kochs Wiener Anwalt das "Bundesheer" u.a. weder eine
physische noch
eine juristische Person noch ein Handelsname, der nach der bisherigen
Rechtssprechung des OGH namensrechtlichen Schutz genießen könnte.
Fazit: Der Ausgang des zu erwartenden Rechtsstreites verspricht für
Juristen spannend zu werden, da es sich im deutschsprachigen Raum um den
ersten Domainfall zwischen einem Ministerium und einer Privatperson
handelt.
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